Das Dienstrad – und der Chef fährt mit!

Einleitung Das Dienstrad – und der Chef fährt mit!

Vor einigen Monaten zogen erste Gerüchte durch unsere Firma. Unter vorgehaltener Hand wurde ganz vorsichtig darüber gesprochen und keiner traute sich, seine Quelle des Wissens offenzulegen. So wuchs der Mythos und verbreitete sich langsam in allen Köpfen. Die Rede ist von dem „Dienstrad“.

Als dann die erste offizielle Mail in den Postfächern aller Angestellten einging, war schnell klar, dass dieser Mythos fassbar war und viele Gedanken und Bedenken im Vorfeld nur zu einem kleinen Teil stimmten. Einer dieser war, dass dieses Dienstrad für nicht jeden angeboten wurde.

Aber lasst uns von ganz vorne beginnen, um alle Fakten rund um das Dienstrad darzulegen.

Holiday at the Sea – Photo by Alfred Schrock on Unsplash

Was ist ein Dienstrad?

Manch einer mag denken, es handle sich ähnlich wie bei dem Dienstfahrzeug um die Möglichkeit, ein Fahrrad für dienstliche Fahrten und dann auch für Privatfahrten gemäß 1%-Versteuerung vom Arbeitgeber zu erhalten. Und das natürlich auch nur für privilegierte Kollegen, wie es beim Fahrzeug ja auch Usus war.

Dem ist nicht so

Ganz allgemein gesprochen, ist es ein Gefährt auf 2 Rändern, welches über den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer geleast und somit über dessen Gehalt abgerechnet wird. Das „Gefährt“ wird eingeschränkt auf die Varianten „Bio“-Bike (also Fahrrad ohne Motor), Pedelec (mit E-Motor-Unterstützung bis 25 km/h) oder S-Pedelec (Unterstützung bis 45 km/h, anmeldepflichtig) zum „Dienstfahrrad“.

Die Varianten 1 und 2 (Bio-Rad/Pedelec) werden oft in die Dienstrad-Regelung des Unternehmens aufgenommen, das S-Pedelec jedoch nicht. Als Grund gilt die Anmeldepflicht des Rads, also erhöhte Haftungsrisiken. Und natürlich auch der Gesundheitsfaktor, der beim S-Pedelec als nicht so hoch eingestuft wird. Denn der Arbeitgeber profitiert am meisten, wenn sich die Angestellten an der frischen Luft bewegen und in Konsequenz weniger Krankheitstage daraus resultieren.

Gefördert wird das Ganze durch den Arbeitgeber, der dem Angestellten hiermit einen nicht unbeträchtlichen finanziellen Vorteil verschafft.

Und durch den Gesetzesgeber. Dieser hat Anfang 2019 festgelegt, dass nur 0,5 % des Bruttolistenpreises des Rads als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, was in Konsequenz die Einsparung des Arbeitnehmers gegenüber der alten 1%-Regelung nochmals vergrößert. Und dies ist unabhängig von einem eventuell schon überlassenen Dienstwagen. Man kann also durchaus beides haben.

RED BIKE – Photo by Dallas Kwok on Unsplash

Aber gehen wir an die Details.

Betrachten wir die Situation des vom Arbeitgeber finanzierten Dienstrads aus verschiedenen Blickrichtungen.

Das Dienstrad aus Sicht des Arbeitnehmers …

Anschaffung und Unterhalt

Wie bei allen Vermögensgegenständen steht am Anfang die Ausgabe. Denn wenn ein Privatmann ein höherpreisiges Fahrrad kaufen möchte, muss er in Vorleistung treten. Also vorher sparen oder beim Kauf Schulden machen. Darüber hinaus ist es angebracht, das Gefährt abzusichern. Also eine Versicherung gegen Verlust durch z.B. Diebstahl, Vandalismus sowie Zerstörung oder einen Defekt durch Sturz, Teileschäden (Akkudefekt) abzuschließen.

So kommt durch die Versicherung zum eigentlichen fixen Kaufpreis noch eine variable Komponente hinzu, die stetig den Geldbeutel belastet.

Demgegenüber steht das Dienstrad. Der Arbeitgeber schließt mit einer Bikeleasinggesellschaft (dem Leasinggeber) einen Vertrag ab. Dieser Leasinggeber rechnet zumeist über 36 Monate mit dem Arbeitgeber eine monatlich anfallende Leasingrate ab, die dieser dem Arbeitnehmer im Rahmen des Monatsgehalts abzieht.

Steuerliche Komponente

Und nun kommt der Vorteil des Dienstrads zum Tragen.

Zum einen wird bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug die Nettoleasingrate an den Arbeitnehmer weiterbelastet. Also sind schon mal 19 % Mehrwertsteuer für den Arbeitnehmer weniger zu tragen, da diese in Deutschland auf fast alle Waren aufgeschlagen wird. Die Nettoleasingrate wird vom zu versteuernden Einkommen (also dem Bruttolohn) VOR Abzug der Lohnnebenkosten abgezogen. Als „Ausgleich“ kommt der geldwerte Vorteil (ihr erinnert euch: die 0,5 % des Bruttolistenpreises des Rads) vor Abzug der Steuern auf diese Summe obenauf.

Als Schema im Beispiel dargestellt:

Bruttogehalt:                                                                                                      3000 Euro

abzüglich Leasingrate Dienstrad:                                                              100 Euro

zuzüglich 0,5 % des BLP Dienstrad (Kaufpreis 3.000 €):                15 Euro                                         

zu versteuerndes Einkommen:                                                                  2915 Euro

 

Und diese 85 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen bewirken unter dem Strich eine geringere Steuerbelastung. Also in Folge mehr Nettolohn. Und von diesem Nettolohn wird die Leasingrate zusammen mit dem geldwerten Vorteil (hier: 15 €) am Ende dann abgezogen.

Die reale Ersparnis variiert von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer. Sie richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der von vielen Faktoren abhängig ist. Vereinfacht gesagt: je mehr Verdienst bzw. je höher der persönliche Steuersatz, desto rentabler ist die Anwendung der Dienstradregelung.

Die „weichen“ Faktoren

Wer Rad fährt, tut was für sich und seine Gesundheit. Bewegung, frische Luft und die Nähe zur Natur verbessern Laune und Kondition, stärken die Muskeln und bringen den Kreislauf in Schwung.

Dies kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Mir persönlich brachte der öfters eingeschlagene Weg per Rad zur und von der Arbeit den Abstand zu Stress und Sorgen.

Ich kam trotz Anstrengung stets entspannt und zufrieden nach Hause. Und dies dank meines neuen Dienst-E-Bikes. Der Weg mit dem Mountainbike durch den Wald über Stock und Stein schaffte Abstand zur Arbeit und sparte nebenbei Kraftstoff in Form von Benzin. Also spielt auch die Umweltkomponente eine gewichtige Rolle.

Holiday on Bike – Photo by David Marcu on Unsplash

Kostenbetrachtung Anschaffung

Ein hochwertiges Rad kostet trotz steuerlicher Förderung unter dem Strich oft mehrere tausend Euro. Aus einer monatlichen Leasingrate des Leasinggebers von 90 Euro netto trägt der Arbeitnehmer je nach steuerlicher Situation im Endeffekt zumeist 50 bis 60 Euro selbst.

In den drei Jahren (36 Monaten) Leasingdauer zahlt er dann durch die geringere Nettolohnauszahlung in Summe 1.800 bis 2.160 Euro aus der eigenen Tasche. Und hat de facto nach dieser Zeit kein Fahrrad. Denn nach 3 Jahren geht es offiziell an den Leasinggeber zurück. Erst durch Leistung einer Ablösezahlung von meist 15 bis 20 % gehört das Rad dem Arbeitnehmer.

Wehrmutstropfen

Ein Punkt sollte natürlich bei all der Euphorie genannt werden. Weniger Beiträge zur Sozialversicherung bedeutet auch eine geringere Zahlung in die Sozialkassen. Also in Konsequenz beispielsweise eine geringere Rente. Aus meiner Sicht ist die Einbuße aber so marginal, dass sie zwar erwähnt, aber nicht entscheidend einbezogen werden sollte.

… und aus Sicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat ebenfalls steuerliche Vorteile. Denn von ihm wird in der Lohnbuchhaltung analog zum Arbeitnehmer annähernd die gleiche Summe an Sozialversicherungen abgeführt. Und wenn hier ebenfalls die Bruttolohnsumme als Basis gilt, spart er Steuern. Also verbucht seine Finanzbuchhaltung weniger Kosten.

Natürlich haben Personalabteilung und Fuhrparkverwaltung einen gewissen Teil an Mehrarbeit. Die Vorarbeiten zum Start der Dienstradgewährung müssen bewältigt werden. Im täglichen Ablauf müssen die Leasingverträge kontrolliert und verwaltet werden. Darüber hinaus muss jemand interessierten Kollegen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Die Personalabteilung nimmt die Leasingraten in ihre Abrechnungsabläufe ein und führt die Verträge in den Personalakten. Und auch die Kreditorenbuchhaltung hat ihre Aufgaben, denn sie muss die monatlichen Abzüge der Leasinggesellschaft verbuchen.

Ein nicht unerheblicher Benefit des Arbeitgebers: das Unternehmen profitiert von einer aktiven Personalbindung. Apropos „aktiv“: Aus der durch das Dienstrad erhofften Mehrbewegung der Mitarbeiter resultierend im Normalfall weniger Krankheitstage.

Nicht zu vergessen ist die medienwirksame Außendarstellung des Unternehmens. Wer sich so um die Mitarbeiter kümmert, genießt hohes Ansehen im Fach und in der Region. Auch kann auf den Umweltfaktor verwiesen werden. Gerade in den aktuellen CO2-Diskussionen ein durchaus attraktiver Aspekt.

Oft – wie auch in meiner Firma – gibt der Arbeitgeber die durch das Bikeleasing eingesparten Lohnnebenkosten an den Angestellten weiter. In unserem Fall übernimmt er die Versicherung für Unfall/Diebstahl/Beschädigung.  Hier ist der „weiche Faktor“ deutlich stärker ausgeprägt als der monetäre Benefit.

Leasinggesellschaft

In Deutschland gibt es viele überregional tätige Bikeleasinggesellschaften. Allen gemein ist die zumeist reibungslose Abwicklung der Vorgänge. Denn die Vorgänge sind durchdacht und tausendfach erprobt.

Man sollte bei der Wahl aber darauf achten, dass der Leasinggeber mit den örtlichen Händlern zusammenarbeitet. Auch sollten die Konditionen stimmen. Hier zu nennen wären der Prozentsatz bei Ablösung des Rads am Leasingende durch den Arbeitnehmer und die der Finanzierung zugrundeliegenden Zinssätze.  Darüber hinaus sollte das Augenmerk auch auf die Leistungen neben der reinen Finanzierung wie Versicherung etc. gelegt werden.

Die Verwaltung der Verträge erfolgt zumeist online. Der im Unternehmen mit den Diensträdern vertraute Angestellte kann online jederzeit alle relevanten Daten einsehen und hat so den stetigen Überblick über die Verträge.

Grundsätzlich sinnvoll ist der Gang zum ausgewählten Fahrradspezialisten in der Nähe. Denn dieser hat Erfahrungen mit den einzelnen Leasinggesellschaften und ist somit in der Praxis bestens mit dem Thema vertraut.

Fahrradhändler

Ein guter Fahrradhändler kümmert sich um seine Kunden. Er übernimmt die vertraglichen Aufgaben und betreut das Unternehmen zuverlässig. Firmeninterne Veranstaltungen werden oft durch diese bereichert. Fachvorträge, Vorführungen und Sonderaktionen runden eine komplette Betreuung ab.

Bei in einer nur regional tätigen Firmen mit entsprechendem Personalstamm aus der näheren Umgebung sollte dieser Händler natürlich auch im dortigen Raum ansässig sein. Wichtig sind die von ihm angebotenen Fahrradhersteller und natürlich der Service.

In diesem Punkt bin ich ein gebranntes Kind, denn unsere Wahl des Fahrradhändlers stellte sich im Nachhinein als nicht optimal dar. Die angebotenen Fahrradmarken waren begrenzt, Räder wurden nicht geliefert, die Beratung war unbefriedigend und Serviceleistungen wurden mangelhaft durchgeführt.

Am besten vor der Entscheidung fahrraderfahrene Kollegen die Probe auf Exempel machen lassen. Es nützt nichts, wenn die Worte und Konditionen an Anfang vielversprechend sind, aber die Realität das gute Vorhaben des Arbeitgebers misslingen lässt. Den viele Händler sind durch den plötzlichen Mehrauftrag und -aufwand einfach total überfordert.

Hat man schließlich den richtigen Händler gefunden, lässt sich sicherlich bei entsprechendem Verhandlungsgeschick das ein oder andere Prozent an Rabatt herauskitzeln. Denn dies ist im aktuellen Boom-Markt nicht selbstverständlich.

Heimfahrt – Photo by Rikki Chan on Unsplash

Versicherung und Schloss

Jeder Leasinggeber schreibt vor, dass das geleaste Rad ausreichend versichert ist. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel u.a. Schäden durch Diebstahl, Unfall-/Sturz, Vandalismus und Handhabung. Auch schließen viele Verträge eine „Mobilitätsgarantie“ mit ein, d.h. im Falle des Liegenbleibens erfolgen Abholung bzw. Bereitstellung eines Ersatzrads durch die Versicherung.

Obligatorisch ist die Mitfinanzierung eines Fahrradschlosses. Dies wird auch explizit in den Leasingvertrag eingetragen. Meist sind sogar Mindestpreise für die Schlösser vorgegeben.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Grundpreis des Fahrrades. In der Regel ist ein Versicherungspaket im Leasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft eingeschlossen Dieses Paket wird dann auf alle über diesen Leasinggeber finanzierten Räder angewandt.

Man sollte die Leistungen der Versicherung vor Abschluss gut prüfen. Denn gerade die Fälle, die im Normalfall Anwendung finden, sind oft mit einem Selbstbehalt verknüpft oder gänzlich ausgeschlossen.   

Obligatorisch: das Fahrradschloss

Die Gewerkschaften und der Öffentliche Dienst

Diese Institutionen stehen dem Dienstrad aktuell noch sehr kritisch gegenüber und manche Tarifverträge schließen die Diensträder auch komplett aus. Als Begründung werden von diesen oftmals die Einbußen in der zukünftigen Altersrente zitiert. Und diese überstrahlen aus deren Sicht die zweifelsfrei vorhandenen Vorteile des Dienstrads. Bleibt zu hoffen, dass in naher Zukunft die angestrebten „Öffnungsklauseln“ auch den Angestellten dieser Bereiche Zugang zum Dienstrad gewähren.

Abbruch des Vertrags vor Laufzeitende

Das große Risiko für die Arbeitgeber ist die vorzeitige Rückgabe der geleasten Räder. Wenn der Arbeitgeber kündigt oder gekündigt bekommt. Denn dann ist der Austritt aus dem bestehenden individuellen Vertrag oftmals nur durch hohe Abstandszahlungen möglich. Oder der Arbeitgeber hat das Rad plötzlich im Fuhrpark, zahlt brav die Rate weiter und findet bis zum Laufzeitende keinen Abnehmer im Arbeitnehmerkreis.

Oft springt in solch einem Fall der Fahrradhändler ein und garantiert die verlustfreie Vertragsauflösung bei vorzeitigem Abbruch. Dies sollte bei der Wahl des Händlers auch unbedingt Berücksichtigung finden. Denn was nutzen die besten Konditionen, wenn diese durch wenige Leasingabbrüche komplett aufgezehrt werden?

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile

Arbeitnehmer

Vorteile:

  • Nutzung eines hochwertigen Rads zu erschwinglichen Raten (keine Einmalzahlung nötig).
  • Kosteneinsparung in der Beschaffung durch Steuereinsparung.
  • Privatnutzung ist möglich.
  • Gesundheitsförderung durch Bewegung.
  • Rad ist komplett versichert (meist durch den Arbeitgeber gesponsert).
  • Spriteinsparung bei Nutzung des Rads für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Nachteile:

  • Keine Rücktrittmöglichkeit nach Abschluss (36 Monate Vertragsbindung).
  • Geringere Sozialbeiträge à geringere Leistungen bei Beanspruchung (Rente, Krankengeld,…).

Arbeitgeber

Vorteile:

  • Einsparung von Lohnnebenkosten.
  • Motivation der Mitarbeiter zu Bewegung (Gesundheitsförderung).
  • Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit (Mitarbeiterbindung).
  • Erhöhung der Attraktivität bei der Mitarbeitersuche.
  • CO2-Bilanz-Verbesserung.
  • Entlastung Parkplatzsituation.
  • Marketingwirksamer Umweltschutz.

Nachteile:

  • Risiko bei vorzeitiger Rücknahme durch Kündigung.
  • Mehraufwand in der Personal-, Kreditoren- und Fuhrparkabteilung.
My lovely E-Bike

Fazit

Ein Rad über seinen Arbeitgeber zu finanzieren, ist zweifelsohne die günstigste Möglichkeit, sich seinen Traum vom hochwertigen Rad zu erfüllen.

Aber das trifft natürlich nicht auf jeden zu. Nur für das Gefühl, nun ein hochwertiges Rad zu haben, das vom Arbeitgeber mit finanziert wird, ist das Rad zu teuer. Wer das Rad privat aktiv nutzt und auch öfters mal den Weg zur Arbeit damit zurücklegt, hat einen großen Nutzen. Da lohnt es sich, das Angebot wahrzunehmen.

Und wenn – wie in meinem Fall – das Rad dann hochwertiger und teurer ist, dann muss es auch entsprechend genutzt werden. Bei mir liegen die Kosten für das reine Bikeleasing bei monatlich ca. 60 Euro. Dies bindet folglich im Jahr 720 Euro netto für andere Ausgaben. Die es aber wert sind. Wie ihr in meinen anderen Beiträgen lesen könnt, ist mein Bike bei fast allen Unternehmungen dabei.  

Unter dem Strich muss also jeder selbst entscheiden, ob es für ihn sinnvoll ist. Stehen bei ihm die reinen Kosten im Vordergrund, lohnt sich das Dienstfahrrad definitiv nicht.

Wer allerdings schon immer aktiv ist, dadurch sein Hobby ausweiten kann und verstärkt etwas für sich tun möchte, kommt hier trotz vermeintlich hoher Aufwendungen auf seine Kosten.

Eines sei zum Abschluss noch kurz erwähnt:

Die Leasingdauer von 36 Monaten bietet die Möglichkeit, theoretisch alle 3 Jahre auf ein komplett neues Rad umzusteigen. Radfahrer mit Hang zu den neuesten Entwicklungen am Markt kommen mit dieser Variante voll auf ihre Kosten.

Alle anderen können das Rad am Leasingende gegen eine Abstandszahlung privat übernehmen. Dies ist durchaus sinnvoll, denn nach 3 Jahren Nutzung ist das Rad bei entsprechender Pflege noch lange nicht abgeschrieben.

Wer gerne mal seine persönliche Berechnung über ein Dienstrad anstellen möchte, dem sei folgender Link empfohlen. Es handelt sich um den Leasinggeber, mit dem mein Unternehmen die Finanzierung durchführt und mit dem wir eigentlich ganz gut fahren: Bikeleasingrechner.

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